Mehr Effizienz mit dem richtigen Kassensystem
Entdecken Sie innovative und maßgeschneiderte Kassenlösungen für Ihr Unternehmen. Egal, ob Sie ein Café, ein Einzelhandelsgeschäft oder ein großes Restaurant betreiben – wir haben die passende Lösung für Sie!
Bei Blume IT Service glauben wir, dass jedes Unternehmen die richtige Technologie braucht, um effektiv und erfolgreich zu arbeiten. Unsere Kassensysteme sind darauf ausgelegt, Ihnen Zeit zu sparen und Ihr Geschäft zu optimieren.
Unser erfahrenes Team aus IT-Experten und Branchenprofis aus Gastronomie, Hotel oder Handel, steht Ihnen jederzeit zur Seite, um die optimale Lösung für Ihre speziellen Anforderungen an die Kasse zu finden.
Wir bieten umfassende Unterstützung und Schulung für alle unsere Systeme. Egal, ob Sie technische Hilfe benötigen oder Schulungen für Ihr Team organisieren möchten, unser Support-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Wir sind ein zuverlässiger Partner für Kassensysteme und Kassenlösungen in Norddeutschland! Ob in Bremen, Oldenburg, Verden, Achim, Rotenburg, Nienburg, Walsrode, Soltau, Hannover, Hamburg, Stade, Delmenhorst, Osterholz-Scharmbeck oder Sulingen – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die perfekt auf Ihre Branche und Ihre Geschäftsanforderungen abgestimmt sind.
Geplante Kassenpflicht 2028
Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 den Entwurf für ein zweites Kassengesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz (bei Bargeldumsatz zusätzlich mindestens 12.000 €) verpflichtend eine elektronische Kasse mit TSE nutzen – die offene Ladenkasse entfällt dann.
Die bisherige Belegausgabepflicht wird durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt: Gäste erhalten den Beleg dann automatisch digital, z. B. per App, E-Mail oder QR-Code; ein Papierbon ist nicht mehr vorgesehen.
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft; Details können sich bis zur Verabschiedung ändern.
Stand: Oktober 2026
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.
